Corona-Pandemie: Psychische Belastung in Krisenzeiten
Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur Unternehmen, sondern erzeugt auch bei vielen Arbeitnehmern große Ängste. So steigt für viele Beschäftigte die psychische Belastung, sei es durch überlange Arbeitszeiten, durch veränderte Arbeitsbedingungen oder sogar durch Arbeitsplatzunsicherheit jeweils vor dem Hintergrund des Schutzes vor Infektion.
Durch die Einführung von Kurzarbeit oder die Arbeit im Homeoffice haben sich die Arbeitsbedingungen in Deutschland massiv verändert. Diese neuen Arbeitsbedingungen können bei Beschäftigten zu Fehlbelastungen führen und vor allem Stress und Unsicherheit verursachen oder verstärken sowie beispielsweise Ängste oder depressive Beschwerden begünstigen.
Auch wenn viele Unternehmen gerade mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, dürfen während der Corona-Krise angemessene Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzmaßnahmen jedoch nicht vernachlässigt werden. Ganz im Gegenteil, Arbeitgeber sollten gerade jetzt die psychische Belastung ihrer Beschäftigten im Blick haben und präventive Maßnahmen ergreifen.
Zwar verringert das Arbeiten von zu Hause aus die Infektionsgefahr, dafür steigen die Anforderungen an die eigene Organisationskompetenz. Sind Kinder oder Angehörige zu betreuen, kann diese Doppelbelastung die Arbeit in ungünstige Tageszeiten verdrängen. Die Erholung bleibt auf der Strecke, die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen. Zugleich kann der direkte Kontakt zu Vorgesetzten und Kollegen als Ressource bei der Arbeitsbewältigung fehlen.
Arbeitsschutzstandard COVID19
Diese zusätzlichen psychischen Belastungen werden auch im aktuellen Arbeitsschutzstandard COVID19 neben den hygienischen Infektionsschutz-Maßnahmen berücksichtigt. Um die psychischen Belastungen durch Corona zu minimieren, sollen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung die Belastungen der Beschäftigten erfasst und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Denn gerade jetzt müssen Unternehmen ihre Kräfte effizient einsetzen, um Stress zu minimieren, Ängste der Beschäftigten zu bewältigen und Resilienz optimal zu fördern.
Sobald die Corona-Krise entschärft ist, sollten Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen. Diese kann in den Unternehmen auch einfach, schnell und unkompliziert online, also auch mit Beschäftigten im Homeoffice, umgesetzt werden. Sie hilft zusammen mit den richtigen Maßnahmen psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und die psychische Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu sichern.
Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Online-Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen.