Kein Stress mit dem Stress
Psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB)
Die Analyse und Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert und für jeden Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend!
Doch anders als physikalische Gefährdungen lässt sich die psychische Gefährdung und Stressbelastung nur schwer identifizieren. Viele Unternehmer scheuen diese Bewertung auch aus der Angst heraus mit der Lösung der Themen überfordert zu sein. Eine feste Regelung zur Umsetzung gibt es vom Gesetzgeber auch nicht.
Wie also sollte ein Unternehmen die psychische Gefährdungsbeurteilung korrekt durchführen?
Die Antwort lautet Schritt für Schritt und mit System:
- Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll,
- Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit,
- Beurteilung der psychischen Belastung,
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (falls erforderlich),
- Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
- Aktualisierung/Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten,
- Dokumentation.
Keine Sorge! Wir unterstützen Sie sowohl bei der eigentlichen Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung und Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht als auch bei der Entwicklung eines bleibenden PGB-Management-Systems.
Unsere Beratung und Unterstützung bei der PGB wird sogar für viele KMU finanziell vom Staat unterstützt!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.
Gerne vereinbaren wir einen unverbindlichen Erstberatungstermin mit Ihnen.